Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg
Im Bereich der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Mittelverwendung. Konkretisiert wird dieser für die ambulante ärztliche Versorgung durch die in § 106 SGB V geregelte Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die daran beteiligten Institutionen, deren Legitimation sowie zu den inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Grundlagen in Baden-Württemberg.
Als Hilfestellung für die praktische Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots in einzelnen Indikationen, finden Sie darüber hinaus konkrete Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Zur gezielten Information haben wir diese thematisch für Ihre Fachgruppe zusammengestellt.
Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots in der vertragsärztlichen Versorgung wird durch eine Arbeitsgemeinschaft der KV BW und den Landesverbänden der Krankenkassen in Baden-Württemberg sichergestellt.
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung umfasst alle ambulant erbrachten bzw. veranlassten ärztlichen Leistungen.
Konkrete Hinweise für eine wirtschaftliche Verordnungsweise sind für jede Fachgruppe zusammengestellt.