3. Fazit

Auf Grund der überzeugenden Studienlage sind Statine als die Mittel der ersten Wahl einzuordnen. Für weitere Lipidsenker wie Anionenaustauscher, Ezetimib, Inclisiran, Evinacumab und PCSK9-Inhibitoren fehlen eindeutige und konsistente Belege zur Reduktion der kardiovaskulären und Gesamtmortalität wie sie für Statine vorliegen. Diese Wirkstoffe können daher nicht für den Ersteinsatz im Rahmen der kardiovaskulären Prävention empfohlen werden. Ihre Gabe kann erwogen werden in Kombination mit Statinen, oder als Alternative, wenn Statine kontraindiziert oder unverträglich sind.


Hinweis: Die PCSK9-Inhibitoren Evolocumab, Alirocumab sowie Inclisiran werden im Rahmen der Richtwerteprüfung nicht bei der Ermittlung der Richtwerte der betroffenen Fachgruppen berücksichtigt. Ihre Anwendung führt daher nicht zu einer statistischen Auffälligkeit, die Indikationsstellung kann jedoch in Form von Stichproben oder auf Einzelantrag von Krankenkassen überprüft werden. Es empfiehlt sich daher bei Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl die Kriterien der Zulassung als auch die einschränkenden Kriterien der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang zu beachten und die Indikationsstellung entsprechend dem Berufsrecht exakt zu dokumentieren.

Beachten Sie darüber hinaus die in der Anlage zur aktuellen Arzneimittelvereinbarung aufgeführten Zielvereinbarungen zwischen der KVBW und den Krankenkassenverbänden des Landes.