Prüfbereich Arznei-und Verbandmittel
Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Verordnungsweise für Arznei- und Verbandmittel erfolgt
- bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens nach § 84 SGB V (bis Ende des Verordnungsjahres 2016)
- bei Überschreitung des Richtwertvolumens (ab Verordnungsjahr 2017)
- bei Verordnungen im Einzelfall
- bei Verordnungen im Bereich des Sonstigen Schadens (§ 48 BMV-Ä)
- anhand von Durchschnittswerten