5. Einleitung und Monitoring der Therapie
Die initiale Behandlung sollte zunächst unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Bei guter Verträglichkeit und nach erfolgreicher Schulung des Patienten kann die Therapie im häuslichen Setting erfolgen.
Das Monitoring der Therapie mit Biologika sollte gemäß der jeweiligen Fachinformation, den Empfehlungen der Leitlinie sowie der Vereinbarung für Bundesweite Praxisbesonderheiten (Dupixent: 24 Wochen) erfolgen.
Für den Erfolg der Therapie ist eine gute Compliance entscheidend. Nach drei Monaten wird eine erste klinische Kontrolle der Therapie empfohlen und nach einem halben Jahr ist eine Re-Evaluation anhand der unter Punkt 3 und 4 dieses Therapieleitfadens aufgeführten Kriterien durchzuführen. Bei Nicht-Ansprechen oder nach klinischer Einschätzung, nicht ausreichendem Ansprechen der Therapie, kann nach kritischer Abwägung eine Fortsetzung der Therapie für weitere sechs Monate mit dann endgültiger Therapieeinschätzung oder eine Umsetzung auf eine andere zur Behandlung der CRSwNP zugelassenen Biologika-Therapie erwogen werden.
Zu beachten ist auch, dass ein „Auslass-Versuch“ immer einem Ansetzen der Therapie gleichkommt und das Wiedereinleiten der Biologika-Behandlung unabhängig davon, ob es mit dem vorherigen oder einem anderen Biologika erfolgt, nur möglich ist, wenn die Kriterien wie oben unter 3.) erfüllt sind, d.h. wenn die Polypen mit entsprechendem Score beidseits erneut nachgewiesen wurden und die CRSwNP unkontrolliert ist