1. Vorwort
Entlang der Empfehlungen der Arzneimittel Rahmenvorgabe seitens GKV-Spitzenverband und KBV sollen für die TAV (Therapieallergene-Verordnung) relevanten Allergene (Birke, Hasel, Erle, Süßgräser außer Mais, Hausstaubmilben, Bienen- und Wespengift) zugelassene Therapieallergene bei Neueinstellungen bevorzugt werden, sofern verfügbar. Beim Einsatz eines nicht zugelassenen Präparates, das der TAV unterliegt, ist das erwartete Ende der TAV (ca. 2026) zu berücksichtigen. In diesen Ausnahmefällen muss eine nachvollziehbar lückenlose Dokumentation der Entscheidung erfolgen.
Den aktuellen Zulassungsstatus kann man nachstehender Tabelle entnehmen, die regelmäßig alle 4 bis 6 Wochen aktualisiert wird. Da der TAV-Prozess fließend ist finden sich tagesaktuelle Informationen zur Zulassung auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Institutes.
Tab. 1 Übersicht Therapieallergene nach Zulassung, Applikationsform und Altersgruppe (alphabetische Sortierung)
Mit Jahreszahlen der Zulassung – Stand 29.04.2024