Nicht medikamentöse und medikamentöse Therapieoptionen
Nach der Diagnosestellung sollten mit dem Patienten konkrete Therapieziele und ein darauf abgestimmter konkreter individueller Behandlungsplan definiert und schriftlich fixiert werden.
Die Schmerztherapie stellt eine multimodale Therapieform dar. Sie beinhaltet, abgestimmt auf den Einzelfall, folgende Therapieoptionen:
Psychosoziale Umfeldtherapie
Diese umfasst Maßnahmen der Patienten-„Edukation“ und bei entsprechenden Anhaltspunkten die Beurteilung und ggf. die Anpassung des beruflichen Umfeldes. Kommt es im Verlauf der schmerztherapeutischen Behandlung nach sechs Monaten zu keiner nachweisbaren Verbesserung der Beschwerdesymptomatik, soll der Arzt prüfen, ob der Patient von einer psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Mitbehandlung profitiert. Dies ist durch Dokumentation der weiterführenden Maßnahmen zu belegen.
Physikalische Therapien: Heilmittel
Bei chronischen Schmerzen steht vor allem die Bewegungstherapie bei einer multimodalen Schmerztherapie im Vordergrund. Auf passive Maßnahmen wie z. B. Massagen sollte weitest gehend verzichtet werden. Für die Anwendung von Massagen beim akuten Schmerz gibt es aus der Literatur keinen Wirksamkeitsnachweis. Zusätzlich wird durch diese Art der Therapie die Passivität der Patienten gefördert und somit das primäre Behandlungsziel der Aktivierung gefährdet.
Zu den Bewegungstherapien gehören nach der Heilmittelrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses auszugsweise Chirogymnastik, allgemeine Krankengymnastik (KG), Gerätegestützte KG (KG-Gerät), Manuelle Therapie, sowie die standardisierte Kombinationen von Maßnahmen der Physikalischen Therapie.
Hierbei ist zu beachten, dass standardisierte Heilmittelkombinationen nur bei einzelnen Diagnosegruppen mit zugehöriger Leitsymptomatik verordnet werden können.
Die Vorgaben zur Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch für den Bereich der Schmerztherapie im Heilmittelkatalog zur Heilmittelrichtlinie übersichtlich dargestellt. Die Verordnungen sind in jedem Fall differenziert zu dokumentieren. Es ist sinnvoll neben der Diagnose auch die Symptomatik der Erkrankung zu beschreiben. Die Diagnose als ICD-10-Code ist hierbei seit dem 1. Juli 2014 verpflichtend auf den Heilmittelverordnungen anzugeben. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu beachten, dass Heilmittelverordnungen bei definierten Diagnosen unter Angaben derselben als Praxisbesonderheit bzw. Langfristverordnung anerkannt werden. Näheres hierzu kann aus der Heilmittel-Sonderausgabe Praxisbesonderheiten / Langfristverordnung des Verordnungsforums der Kassenärztlichen Vereinigung BW vom Dezember 2012 entnommen werden.
Der Heilmittelkatalog sieht bei vielen Diagnosegruppen als Ziel der Therapie vor, dass der Patient ein Eigenübungsprogramm erlernt. So sollte der Patient auch zur Durchführung einer kontinuierlichen Bewegungstherapie in Eigenverantwortung angehalten werden. Hierzu können z.B. Walking, Wassergymnastik, Pilates oder Yoga zählen. Entsprechende Gesundheitskurse sind oftmals Satzungsleistungen vieler Krankenkassen, so dass Kurskosten teilweise oder vollständig von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden können.
Alternative Heilverfahren
In kontrollierten randomisierten Studien zeigten sich unter Akupunktur eine inkonsistent, jedoch immer wieder kurzfristige Schmerzbesserungen bei Patienten mit chronischem Rückenschmerz oder Osteoarthrose. So ist die Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation eine genehmigungspflichtige Leistung für bestimmte Facharztgruppen.
Weitere alternative Heilmethoden, wie beispielsweise die Osteopathie, stellen primär keine Leistungspflicht der GKV dar, es sei denn die betreffende Heilmethode ist eine Satzungsleistung der jeweiligen Krankenkasse.
Medikamentöse Therapie
Einer medikamentösen Therapie des nicht-tumor bedingten Schmerzes sollte, wenn immer möglich, eine nicht-medikamentöse Therapie vorangehen und in jedem Falle durch diese unterstützt und begleitet werden. Für eine wirtschaftlichen Verordnungsweise in einer medikamentösen Therapie bitte hier weiterlesen.
zur ausführlichen Druckversion mit Quellenangaben