Sprechstundenbedarfsvereinbarung
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg vereinbart mit den Krankenkassenverbänden des Landes Regelungen über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung.
Hierin sind insbesondere Bestimmungen zu Verordnungsfähigkeit und Mengen von Sprechstundenbedarf enthalten.