Gemeinsamer Beschwerdeausschuss
Die ARGE WP ist die Trägerin der Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen (GPE) bestehend aus einer Gemeinsamen Prüfungsstelle und einem Gemeinsamen Beschwerdeausschuss.
Dem Gemeinsamen Beschwerdeausschuss gehören jeweils 4 Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen sowie ein unparteiischer Vorsitzender an. Sitz des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses ist Freiburg.
Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses gehören insbesondere
- der Beschluss von Prüfrichtlinien,
- die Harmonisierung der Kammer-Beschlüsse,
- der Beschluss von allgemeinen Empfehlungen für die Vorgehensweise der Kammern und der Gemeinsamen Prüfungsstelle.
Der Gemeinsame Beschwerdeausschuss bildet zur Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung Kammern (Kammern I/1, I/2, II, III/1, III/2 und IV). Die Kammern sind mit jeweils 3 Vertretern der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung sowie einem unparteiischen Vorsitzenden besetzt.
Zu den Aufgaben der Beschwerdeausschuss-Kammern gehören insbesondere
- die Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen der Gemeinsamen Prüfungsstelle (erneute Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung mit der Entscheidung, ob gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen wurde und welche Maßnahme zu treffen ist),
- die Vertretung des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses in Gerichtsverfahren (in der Regel durch die Vorsitzenden der Kammern).