Entscheidung der Prüfungsstelle
Die Gemeinsame Prüfungsstelle bereitet die für das Prüfverfahren erforderlichen Daten und sonstigen Unterlagen auf. Dabei ist allen Hinweisen auf Praxisbesonderheiten und kompensatorische Einsparungen nachzugehen, soweit dies aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen möglich ist oder sie vom überprüften Arzt konkret und nachvollziehbar geltend gemacht werden.
Bei Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten und/oder kompensatorischen Einsparungen ist der kostenmäßige Umfang zu bestimmen. Im Prüfverfahren gilt zudem der Grundsatz, dass eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung in der Regel die Gesamttätigkeit des Vertragsarztes zum Gegenstand hat. Die Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen sind gehalten, die vom BSG zu Praxisbesonderheiten, kompensatorischen Einsparungen etc. entwickelten Grundsätze, anzuwenden.
Das Prüfverfahren wird grundsätzlich schriftlich durchgeführt. Die Gemeinsame Prüfungsstelle teilt den Verfahrensbeteiligten (betroffener Arzt, Krankenkassen/-verbände und Kassenärztliche Vereinigung) das Ergebnis der Prüfung und die beschlossene Maßnahme in einem Prüfbescheid mit.