Therapie mit Antiepileptika
Die medikamentöse Behandlung einer Epilepsie sollte initial immer mit einer Monotherapie eingeleitet werden. Als First-line-Monotherapie bei neu diagnostizierten partiellen Anfällen sollten die in alphabetischer Reihenfolge genannten Wirkstoffe Carbamazepin, Gabapentin, Lamotrigin, Levetiracetam, Oxcarbazepin und Valproat eingesetzt werden.
Das günstigere Nebenwirkungsprofil, die Pharmakokinetik mit geringem bis fehlendem Interaktionspotenzial und die fehlende Enzyminduktion von Lamotrigin und Levetiracetam können für die Therapie von partiellen Epilepsien vorteilhaft sein. Eine Überlegenheit gegenüber Carbamazepin und Oxcarbazepin hinsichtlich der antikonvulsiven Wirksamkeit konnte bei beiden Wirkstoffen aber bisher nicht gezeigt werden.
Erst wenn nach Umsetzung auf ein anderes Antikonvulsivum keine Anfallskontrolle erreicht werden kann, ist eine Add-on-Medikation zu erwägen. Bei der Kombination sind vorzugsweise Wirkstoffe mit unterschiedlichem Wirkmechanismus, fehlenden oder nur geringen Wechselwirkungen, mit großer therapeutischer Breite sowie geringen Nebenwirkungen einzusetzen.
Für eine Add-on-Medikation kommen vorwiegend Carbamazepin, Lamotrigin, Levetiracetam, Oxcarbazepin, Topiramat und Valproat in Frage. Mit den Wirkstoffen Lacosamid und Zonisamid stehen weitere, aber teurere Optionen für eine Ergänzungstherapie zur Verfügung.
Eslicarbazepinacetat ist ebenfalls als Reservemedikament einzuordnen.
Quelle: KBV - Wirkstoff aktuell Eslicarbazepinacetat (05/2012)
Eslicarbazepinacetat
Die aktiven Metaboliten von Eslicarbazepinacetat sind identisch mit denen von Oxcarbazepin. Direkte Vergleichsstudien von Eslicarbazepinacetat mit anderen Antiepileptika fehlen. Bei einer Verordnung von Eslicarbazepinacetat sind allerdings die höheren Kosten zu beachten. Es gibt auch keine Studien, die zeigen, ob Eslicarbazepinacetat wegen der nur einmalig notwendigen täglichen Gabe und der erhofften gesteigerten Adhärenz von Vorteil ist. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Eslicarbazepinacetat stellen patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Präparate) dar. Sie zeigen keinen wesentlichen therapeutischen Zusatznutzen gegenüber bereits generisch verfügbaren Arzneimitteln gleicher Indikation.
Quelle: KBV - Wirkstoff aktuell Eslicarbazepinacetat (05/2012); Me-too-Liste 2020 in der modifizierten Fassung von 2011 der KVNO (03/2020)