PPI und medikamentöse Schmerztherapie
Bei Verordnung von NSAR ist keine routinemäßige Zusatzverordnung von Protonenpumpenhemmern (PPI) notwendig. Nur bei erhöhtem gastrointestinalem Risiko (z. B. anamnestisch bekannte Ulzera oder gastrointestinale Blutungen, Kortikosteroidtherapie, Helicobacter pylori-Infektion, Alkoholismus) oder Auftreten von Magen-Darm-Symptomen und nicht ausreichendem Ansprechen auf Paracetamol wird eine Kombination von nichtselektiven Cox-Hemmern und PPI als Therapie empfohlen.
Quelle: KBV – Wirkstoff aktuell zu oralen und transdermalen Analgetika bei degenerativen Gelenkerkrankungen (15.10.2019)
Me-too-Präparate
Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dexibuprofen und Dexketoprofen stellen patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Präparate) dar. Sie zeigen keinen wesentlichen therapeutischen Zusatznutzen gegenüber bereits verschreibungsfreien und generisch verfügbaren Arzneimitteln gleicher Indikation.
Quelle: Me-too-Liste 2020 in der modifizierten Fassung von 2011 der KVNO (03/2020)