Ablauf eines Prüfverfahrens
Geprüft wird die vertragsärztliche Tätigkeit im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg bei:
- zugelassenen Ärzten,
- ermächtigten Ärzten,
- ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen einschließlich Hochschulambulanzen,
- medizinischen Versorgungszentren,
- ermächtigten psychiatrischen Institutsambulanzen,
- ermächtigten sozialpädiatrischen Zentren,
- ermächtigten Einrichtungen der Behindertenhilfe,
- medizinischen Behandlungszentren,
- Nichtvertragsärzten, die am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen (Einzelfallanträge und Prüfung auf sonstigen Schaden),
- Krankenhäusern im Rahmen von §§ 106 Abs. 5, 76 Abs. 1a und 39 Abs. 1a SGB V,
- psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(im Folgenden geschlechtsneutral „Arzt“ genannt).
Die Prüfung findet dabei grundsätzlich auf der Ebene der Hauptbetriebsstättennummer (HBSNR) statt und beinhaltet sowohl Leistungen im kollektivvertraglichen als auch im selektivvertraglichen Bereich.