Prüfbereich Heilmittel
Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Verordnungsweise für Heilmittel erfolgt
- bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens nach § 84 SGB V (bis Ende des Verordnungsjahrs 2016)
- bei Überschreitung des Richtwertvolumens (ab 2017)
- nach Durchschnittswerten
- aufgrund von zufälligen Stichproben (bis Ende des Verordnungsjahrs 2016)
- bei Verordnungen im Einzelfall
- bei Verordnungen im Bereich des Sonstigen Schadens (§ 48 BMV-Ä)