Verordnung von Antiallergika
Verordnung von Antiallergika
Verschreibungspflichtige Antihistaminika wie Olopatadin und Epinastin stellen patentgeschützte Analogpräparate, sogenannte Me-too-Präparate, dar. Sie entsprechen in ihrer Wirksamkeit dem verschreibungsfrei erhältlichen Levocabastin.
Nach der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses soll der behandelnde Arzt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten des Versicherten verordnen, wenn sie zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind. In diesen Fällen kann die Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels unwirtschaftlich sein.
Quelle: Me-too-Liste 2020 in der modifizierten Fassung von 2011 der KVNO (03/2020)