Wirtschaftlichkeitsprüfungsverordnung (WiprüfVO)
Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt durch die Wirtschaftlichkeitsprüfungsverordnung (WiprüfVO) mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zur Zuständigkeit und Besetzung