Prüfrichtlinien

Die Gemeinsame Prüfungsstelle und der Gemeinsame Beschwerdeausschuss legen gemeinsam auf Grundlage der Prüfvereinbarung Richtlinien fest, die die einheitliche Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Prüfabläufe in der Gemeinsamen Prüfungsstelle sowie den Kammern des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses regeln.

Hierin finden sich konkrete Vorgaben für die praktische Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren. So finden sich darin beispielsweise die Definition einer Praxisbesonderheit und die Vorgaben zur Ermittlung eines ggf. festzusetzenden Nachforderungsbetrages.

Die Richtlinien sind von der Gemeinsamen Prüfungsstelle und den Kammern des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses im Rahmen ihrer Entscheidungen zu berücksichtigen. Bei den Prüfrichtlinien handelt es sich um rein interne Verwaltungsrichtlinien ohne unmittelbare Außenwirkung, die nicht veröffentlicht werden.